top of page

Blitzschutzanlagen

Für private Bauten gibt es keine gesetzliche Verpflichtung eine Blitzschutzanlage zu erstellen. Der Entscheid, das Eigenheim mit einer Blitzschutzanlage auszurüsten, entspringt dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis. Genauso wie man sich z.B. für eine Lebensversicherung oder Alarmanlage entscheidet. Für ein wetterfestes Gefühl kontaktieren Sie uns.

 

bottom of page